Was sagt der Papst - Teil 1

Hier werden wir Auszüge päpstlicher Schriften veröffentlichen / verlinken (je nach dem, oder beides) ... was wurde veröffentlicht, gesagt und was wurde getan...

Beispiel:

  • Papst Paul VI.
    • Grundsätzliches zum drüber nachdenken ... zum Beispiel die Missachtung gegenüber dem Papst ...
      was sagte der Papst, was wollte er erreichen und wie haben die Bischöfe abgestimmt. Ist es nicht eine Missachtung der Entscheidung der Bischöfe die Mehrheitlich die Handkommunion gar nicht wollten und man trotz negativem Entscheid, diese Zwangsweise durchgeboxt hat, in Ländern wie Deutschland und später auch Österreich und Schweiz usw.???
  • Allgemein;
    • Das Thema "Hand-/Mundkommunion" ist in den letzten Jahren eskaliert. Zum einen wurden Empfänger gezwungen auf die Mundkommunion zu verzichten; zum anderen wird (und zwar bis zum heutigen Tag) alles getan, den Empfang der knienden Mundkommunion zu erschweren, indem man (anders wie vorgesehen), eine Kommunion-/Kniebank verweigert wird.
      • Empfänger wurden (in den letzten Jahren)  mehrfach in div. Pfarreien, innerhalb der Feier der Heiligen Messe, öffentlich angeprangert / denunziert, nur weil sie ausschließlich beim Priester kniend Mundkommunion praktizieren.
    • Eine grobe Sichtweise, über das, was passiert ist, kann man hier lesen.
  • Papst Johannes Paul II.
    • Das Thema "Hand-/Mundkommunion" : Nachdem immer mehr Gläubige sich bis in den Vatican wenden, weil Bischöfe vor Ort zu dulden scheinen, das man die kniende Mundkommunion erschwert bzw. verweigert, erlässt 2002 der Papst ein Schreiben, in dem die Verweigerung der Mundkommunion als unzulässig erklärt wird.
      • Vatikan, 07. Februar 2003 Kniender Kommunionempfang darf nicht verweigert werden. Die Fälle häufen sich, wo Gläubigen verweigert wird, die Kommunion kniend zu empfangen. Die Gottesdienstkongregation hat in einem Brief die Sachlage klargestellt. Das Thema des knienden Empfangs der Kommunion wurde in dem "Notitiae" (Nov-Dez 2002), dem offiziellen Bulletin der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst, behandelt. Anlassfall war ein Priester, der einer knienden Gläubigen die Kommunion verweigert hatte. Die Kongregation hob in einem Brief an den zuständigen Bischof sowie an die Betroffene hervor, dass bei der Kongregation mittlerweile mehrere ähnliche Beschwerden eingetroffen seien. Die Weigerung, Gläubigen die heilige Kommunion zu geben, stelle eine "Verletzung eines Rechts des Gläubigen" dar, heißt es. Gemäß can. 213 des CIC hätten die Gläubigen "das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen". Diese bedeute - wie can. 843 § 1 hinzufügt -, dass die geistlichen Amtsträger die Sakramente denen nicht verweigern dürfen, "die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind". Weiter sei es nicht erlaubt, die heilige Kommunion einem Katholiken zu verweigern, der sie während der Messe empfangen will, außer im Fall, dass er die Gefahr eines Anstoßes für die anderen Gläubigen darstellen könne; gemeint seien Personen, die sich im Zustand der schweren Sünde befinden oder einer Häresie oder einem Schisma (z. B. Protestantismus) anhängen. "Es ist niemals erlaubt, einem Gläubigen die heilige Kommunion zu verweigern, der diese kniend empfangen will", heißt es in dem Brief. Diese Art, die Kommunion zu empfangen, sei "eine alte Tradition, die seit Jahrhunderten besteht"; sie sei "eine besonders ausdrucksvolle Geste der Anbetung, ganz und gar angemessen, die reale und substantielle Präsenz unseres Herrn Jesus Christus zu zeigen". Die Kongregation betonte in dem Schreiben, dass Beschwerden dieser Art in Zukunft besondere Aufmerksamkeit zuteil werden würde.
    • 2004 erscheint Redemptionis sacramentum welches div. Missbräuche in der Feier der Heiligen Liturgie aufzeigt, und ein Bereinigung einfordert. Leider hat sich seit dem nichts getan, im Gegenteil! Es wurde vieler Orts schlimmer.
  •  

    Was sagt der Papst - Teil 2

  • Papst Benedikt XVI.
    • Das Thema "Hand-/Mundkommunion" Zum Fest "Taufe des Herrn" (2008) kündigt der Papst an, nur noch kniende Mundkommunion austeilen zu wollen.

    Und es gab tatsächlich Gläubige, die beim Papst die Kommunion empfangen wollten und dabei die Hände ausstreckten und sich nicht knien wollten.

    • Beim Weltjugendtag (2008), Sydney (Australien) verkündete der Papst der anwesenden Jugend, weshalb er nur noch ausschließlich kniende Mundkommunion austeilen wolle - sprach von einer wachsenden Ehrfurchtslosigkeit. Er lud die Welt (auch den ganzen Klerus) ein, es ihm gleich zu tun.

    Doch schon als die Jugend zu Hause in ihren Pfarreien angekommen waren, die örtliche Messen besuchten, wurden sie belehrt "bei mir wird gestanden!"
    Auch viele Priester (bis hin zu den Bischöfen / Kardinälen) folgen der Einladung des Papstes nicht.
    Dann wurde gesagt, dass dies nur im Vatikan gelten würde; dann wurde es weiter eingeschränkt, dass es nur bei Papstmessen gelten würde.

    • Auch heute kann man sehen: der eine verweigert sich, der andere erzwingt - aber es gibt noch Priester und Gläubige, die sich nicht abbringen wollen.

    (vgl. Päpstlicher Zeremonienmeister, Guido Marini)

    ...

  • Wir haben einiges zu diesem und weiteren Themen zu sagen. Das werden wir hier tun! Und wenn Du auch was dazu beitragen möchtest, nimm Kontakt auf, mit uns. Wir werden uns bei Dir melden.

    Zum Beispiel: Wussten Sie, dass die einzig gültige Form der Kommunionspendung, die kniende Mundkommunion - bei den Gottgeweihten (Priester, max. Diakon) - ist;. und dass die Praxis der stehenden Handkommunion nur eine geduldete Form - beim Laien sogar nur für den Notfall vorgesehen ist???

  • Wer mir das nicht glaubt, sollte sich mit den Daten und Fakten von Papst Paul VI. beschäftigten. Denn dieser hat aufgetragen, dass eine Bischofsynode sich damit beschäftigen soll, und nur wenn eine qualifizierte Mehrheit (ergo 2/3) sich für die Handkommunion aussprechen würde, diese offiziell eingeführt werden soll. Diese qualifizierte Mehrheit hat es bis zu diesem Tage nicht gegeben.
    In dem Sinne gilt die Duldung nur in den Bereichen unserer katholischen Kirche, wo bereits in den 60ern Handkommunion angeboten wurde. Alles andere hat nicht mal diese Duldung, sondern gilt unmittelbar und ausschließlich nach päpstlichen Lehramt die kniende Mundkommunion.
  • Die Laienspender gelten NUR für den Notfall, ansonsten ist es NICHT erlaubt!